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Aus: Ausgabe vom 10.08.2018, Seite 5 / Inland

Rente verpflichtet nicht zu Hofaufgabe

Karlsruhe. Landwirte dürfen vom Staat nicht dazu verpflichtet werden, bei Renteneintritt ihren Hof abzugeben. Dies sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 23. Mai über zwei Verfassungsbeschwerden. Diese Vorschrift im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte greife in die Eigentumsfreiheit des Artikels 14 Grundgesetz ein, begründete der Erste Senat seine Entscheidung. In einem Fall wurde einer Bäuerin die Rente nicht bewilligt, weil ihr Mann bereits die Regelaltersgrenze erreicht hatte und den Hof noch nicht an einen Nachfolger abgegeben hatte. (dpa/jW)