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Aus: Ausgabe vom 11.08.2018, Seite 1 / Inland

Gericht: Abschiebeverbot für Sami A. bleibt wirksam

Gelsenkirchen. Der formal rechtswidrig abgeschobene »Gefährder« ­Sami A. muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das Gericht lehnte am Freitag einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben. Das BAMF hatte argumentiert, dass Sami A. seit seiner Abschiebung aus Deutschland in Tunesien nicht gefoltert worden sei und somit die Bedenken des Gerichts unbegründet seien. Die Richter schlossen sich dieser Sichtweise nicht an. Nach ihrer Ansicht hat sich die Menschenrechtslage in dem nordafrikanischen Land in den letzten Wochen nicht geändert. Für Sami A. bestehe weiter die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung, heißt es in der Begründung. (dpa/jW)