Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 14.08.2018, Seite 4 / Inland

Einreisesperre für abgeschobenen Sami A.

Bochum. Seit der rechtswidrigen Abschiebung des als »Gefährder« eingestuften Sami A. (jW berichtete) gilt für den Tunesier eine Wiedereinreisesperre. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum am Montag. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. »Das ist ein ganz normaler Verwaltungsakt.«

Derweil bereitet sich Bochum auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vor. Dort läuft in der Nacht zu Dienstag um Mitternacht eine Frist ab. Noch bis 24 Uhr kann die Stadt begründen, warum sie den Tunesier nicht zurück in die Bundesrepublik holen will. (dpa/jW)