Beweismaterial gegen Heckler und Koch
Mainz. Offenbar hat die Rüstungsfirma Heckler und Koch entgegen anderslautender Äußerungen doch »G 36«-Gewehre an Bundesstaaten in Mexiko geliefert, die von der deutschen Bundesregierung explizit von solchen Geschäften ausgenommen waren (jW berichtete). Dies geht aus Verträgen zwischen der Rüstungsfirma und dem mexikanischen Verteidigungsministerium hervor, die dem ARD-Magazin »Report Mainz« einer Mitteilung vom Dienstag zufolge vorliegen. Sie enthalten demnach keinerlei Einschränkung für Lieferungen von »G 36«-Sturmgewehren nach Mexiko. Die betreffenden Provinzen Chiapas und Guerrero würden in besagten Verträgen als Empfänger genannt. Vor dem Landgericht Stuttgart müssen sich fünf ehemalige führende Mitarbeiter des Konzerns wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verantworten. (jW)
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