AfD-Politiker könnte Beamtenstatus verlieren
Stuttgart. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz könnte seinen Status als verbeamteter Staatsanwalt verlieren. Zu dieser Einschätzung kam am Montag in Stuttgart das Dienstrichtergericht. Eine Einigung konnten der Staatsanwalt a. D. und sein Dienstherr, das baden-württembergische Justizministerium, während der mündlichen Verhandlung nicht erzielen. Seitz’ Tätigkeit als Staatsanwalt ruht, weil er Bundestagsabgeordneter ist. Beide Seiten kündigten an, nach dem in Kürze erwarteten Urteil bei Bedarf in die nächste Instanz zu gehen. Das Justizministerium will Seitz wegen »rassistischer Gesinnung« und mangelnder Neutralität aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Seitz hatte in Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage nach Ansicht des Justizministeriums und der Vorsitzenden Richterin die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt: Begriffe wie »Quotenneger«, »Invasion«, aber auch »Gesinnungsjustiz« sowie Bilder von einem Koran in einer Toilettenschüssel verletzten die Pflicht eines Beamten zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue. (dpa/jW)
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