Aus: Ausgabe vom 16.08.2018, Seite 2 / Inland
Oberstes NRW-Gericht: Sami A. zurückholen
Münster. Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. in die Bundesrepublik zurückholen. Das teilte das Gericht in Münster am Mittwoch mit. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz geurteilt. Damit ist die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung gescheitert. Die Stadt kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei »offensichtlich rechtswidrig« gewesen. (dpa/AFP/jW)
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