Österreich: Razzia bei Geheimdienst illegal
Wien. Das Oberlandesgericht in Wien hat entschieden, dass die Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und bei dessen Mitarbeitern im Februar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bis auf eine Ausnahme unverhältnismäßig waren. Das wurde am Dienstag bekannt. Die vermuteten Beweismittel hätten sich durch Amtshilfe beschaffen lassen, so die Richter. Bei den Hausdurchsuchungen waren große Datenmengen sichergestellt worden. Mehrere Mitarbeiter des Nachrichtendienstes stehen im Verdacht, sensible Daten rechtswidrig nicht gelöscht zu haben. (dpa/jW)
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