Fall Amri: BGH stärkt Parlamentsrechte
Karlsruhe. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zum Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 kann umfassend alle dazu vorhandenen Informationen einsehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Bei dem Attentat waren zwölf Menschen getötet worden. In der Folge wurde offenbar, dass es durch konsequentes Handeln und einen besseren Informationsfluss zwischen Behörden und Geheimdiensten wahrscheinlich hätte verhindert werden können. Zur Aufklärung setzte der Bundestag am 1. März 2018 einen Untersuchungsausschuss ein. Linkspartei, Grüne und FDP hatten dort die Herausgabe sämtlicher Daten und Korrespondenzen zum Vorfall verlangt. Ihr Antrag war von den Vertretern der Regierungsparteien abgelehnt worden. (AFP/jW)
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