Aus: Ausgabe vom 06.09.2018, Seite 4 / Inland
Konkrete Fristen für Luftreinhalteplan
Wiesbaden. Im Verfahren um ein mögliches Dieselfahrverbot für Frankfurt am Main hat der Vorsitzende Richter konkrete Fristen angemahnt, bis wann die Stadt ihre Pläne für sauberere Luft umgesetzt haben muss. Ein Luftreinhalteplan mit klaren Grenzwerte für Schadstoffe solle bis Februar 2019 in Kraft treten, sagte er am Mittwoch im Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Ein Fahrverbot für ältere Diesel-Pkw ist eine der möglichen Maßnahmen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen überschrittener Stickoxidgrenzwerte. (dpa/jW)
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