Aus: Ausgabe vom 12.09.2018, Seite 2 / Kapital & Arbeit
EuGH-Urteil zu Kündigung von katholischem Arzt
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil der Auffassung deutscher Kirchen widersprochen. Im vorliegenden Fall war einem katholischen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses nach seiner zweiten standesamtlichen Heirat gekündigt worden. Dies könne eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilten die Richter in Luxemburg am Dienstag. Die Düsseldorfer Klinik hatte die Kündigung damit begründet, der Arzt habe laut Arbeitsvertrag gegen Loyalitätspflichten verstoßen. Der Rechtsstreit läuft seit 2009. Das Erfurter Bundesarbeitsgericht muss nun auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. (dpa/jW) Siehe Kommentar Seite 8
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