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Aus: Ausgabe vom 13.09.2018, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Oslo-I-Abkommen

Die am 13. September 1993 in Washington unterzeichneten Vereinbarungen werden »Oslo I« genannt, da ein weiteres Abkommen, »Oslo II«, zwei Jahre später folgte. Letzteres enthielt sehr viel mehr konkrete Einzelheiten, wie etwa die Aufteilung der besetzten Westbank in die drei Zonen A, B und C.

Oslo I sah als ersten praktischen Schritt den Rückzug der israelischen Besatzungskräfte aus dem Gazastreifen und dem Gebiet von Jericho vor. Er sollte bis zum April 1994 abgeschlossen sein. Danach sollte Israel dort die Zuständigkeit für die Bereiche Bildung und Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen, direkte Besteuerung und Tourismus an palästinensische Stellen übergeben. Auch eine »einheimische« Polizei sollte aufgebaut werden.

Der zweite Schritt sollte die Wahl einer Volksvertretung für Gaza und das Westjordanland sein. Außerhalb der Zuständigkeit dieses Gremiums blieben alle jüdischen Siedlungen ebenso wie Ostjerusalem, das Israel 1980 widerrechtlich annektiert hatte. Die Wahl des Rats sollte nicht später als neun Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung stattfinden. Israel verpflichtete sich, vorher seine Truppen aus den arabischen Wohngebieten zurückzuziehen.

Es war vorgesehen, dass der Rat zunächst für eine »Übergangszeit« von maximal fünf Jahren amtiert und lediglich eine kommunale Selbstverwaltung ausübt. Seine Befugnisse sollten sich nicht auf die jüdischen Siedlungen und ihre Bewohner erstrecken, für die Israel zuständig blieb. Die konkrete Abgrenzung der Kompetenzen wurde auf künftige Verhandlungen vertagt, die schließlich zu einer »Übergangsvereinbarung« führen sollen. Sogar in vergleichsweise unproblematischen Fragen wie der nach der Zahl der Ratsmitglieder und der Struktur dieses Gremiums sollte erst später ein gemeinsamer Beschluss gefasst werden. Das demonstriert, wie sich Israel bis ins allerkleinste Detail ein Einspruchsrecht in palästinensische Angelegenheiten vorbehielt.

Während der maximal fünfjährigen »Übergangszeit« sollte über einen »dauerhaften Status« der seit 1967 besetzten Gebiete verhandelt werden. Damit sollte »so bald wie möglich« begonnen werden, spätestens jedoch bis zum Beginn des dritten Jahres der »Übergangszeit«. Dabei sollte es dann auch um die schwierigsten Fragen gehen, die man »ausgeklammert« hatte, um das Zustandekommen von Oslo I zu ermöglichen. Ausdrücklich als Themen künftiger Verhandlungen genannt wurden: Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungen, Sicherheitsmaßnahmen, Beziehungen zu und Zusammenarbeit mit anderen Nachbarn.

Im Gegensatz zu weitverbreiteten falschen Vorstellungen sahen die Oslo-Abkommen keine Zweistaatenlösung vor. Mehr noch: Israel weigert sich bis heute, über einen palästinensischen Staat zu verhandeln. (km)

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