Aus: Ausgabe vom 15.09.2018, Seite 2 / Inland
Zuwenig Geld für Strom bei Hartz IV
Heidelberg. Hartz-IV-Bezieher haben trotz geplanter Regelsatzerhöhung zum 1. Januar 2019 nicht genug Geld für Strom. Laut Vergleichsportal »Verivox« hätte ein Alleinlebender, der auf Transferleistungen angewiesen ist, mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden 50 bis 100 Euro im Jahr zuwenig, um die Kosten zu begleichen. Auch durch Einsparungen an anderen Stellen könnten die Betroffenen das nicht kompensieren, wie aus einer Untersuchung der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hervorgeht. »Verivox« zufolge sei der Strompreis seit 2005 um 50 Prozent gestiegen, während die Regelsätze für Stromkosten seitdem nur um 23 Prozent angehoben worden seien. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Elgin Fischbach, Leimen: Schon seit Jahren nicht kostendeckend Verbraucherorganisationen weisen schon seit Jahren regelmäßig darauf hin, dass der Regelsatzanteil für Haushaltsstrom nicht kostendeckend ist. Denn entgegen oftmals landläufiger Meinung muss Haushalts...
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