NSU-Aktenskandal: BfV muss Auskunft geben
Münster. Der Verfassungsschutz muss Medienvertretern Auskunft über die Vernichtung von NSU-Akten und über den Ausgang von Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter geben. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster nach eigenen Angaben am Donnerstag vergangener Woche. Es gab im Berufungsverfahren einem Journalisten recht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Auskunft über das Disziplinarverfahren gegen denjenigen Mitarbeiter verlangt hatte, der die Dokumente mit Bezug zum »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) vernichtet hatte. Gegen das Urteil ist Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. (AZ: 15 A 3070/15) (jW)
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