Kein Familiennachzug bei Heirat unter 16
Berlin. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren begründen in der BRD keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil von Ende September. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des deutschen Generalkonsulats in Istanbul, das den Nachzug einer Klägerin aus Syrien zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann abgelehnt hatte. Die in der Türkei lebende 18jährige hatte im Januar 2015 einen etwa neun Jahre älteren Mann geheiratet. (AFP/jW)
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