Kirche ohne Sonderrecht
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Daniel BehruziUm es vorwegzunehmen: Die Kirchen müssen auch in Zukunft keine Atheisten als Priester einstellen. Doch die mehr als eine Million Beschäftigten, die als Pflege- und Reinigungskräfte, Ärzte oder Sozialarbeiter bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas arbeiten, dürfen nicht mehr wegen fehlender Konfessionszugehörigkeit diskriminiert werden. Das besagt ein am Donnerstag nachmittag ergangenes Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Sozial...
Artikel-Länge: 2748 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.