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Aus: Ausgabe vom 06.11.2018, Seite 2 / Inland

Klage auch gegen Mercedes-Benz-Bank

Stuttgart. Nach der Volkswagen-Bank nehmen Verbraucherschützer auch die Mercedes-Benz-Bank mit der neuen Musterfeststellungsklage ins Visier. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag bestätigte. Sie hält die Widerrufsregelungen in den Kreditverträgen der Bank für mangelhaft und will vor Gericht erreichen, dass solche Verträge deshalb jederzeit auch jetzt noch widerrufen werden können. Dahinter steckt auch das Ansinnen, eine Möglichkeit zu schaffen, vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge zurückgeben zu können. Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, das Gesetz dazu erst seit dem 1. November in Kraft. (dpa/jW)

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