Urlaubsanspruch kann vererbt werden
Luxemburg. Erben können nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub eines Gestorbenen von dessen ehemaligem Unternehmen verlangen. Dies gelte auch dann, wenn nationales Recht diese Möglichkeit wie in Deutschland eigentlich ausschließt, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag in Luxemburg.
Der EuGH betonte, dass der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zum einen der Erholung diene – das sei im Fall eines Toten nicht mehr möglich. Weiter bestehe jedoch auch Anspruch auf Bezahlung während des Urlaubs. Dieser könne dem Beschäftigten und später auch den Erben nicht rückwirkend entzogen werden. (dpa/jW)
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