Aus: Ausgabe vom 13.11.2018, Seite 2 / Inland
UFO setzt sich gegen Ryanair durch
Mörfelden-Walldorf. Die Unabhängige Flugbegleiter-Organisation (UFO) darf in ihren öffentlichen Äußerungen weiterhin die prekären Arbeitsbedingungen des Ryanair-Kabinenpersonals in einen Zusammenhang mit der Flugsicherheit stellen. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies einen Antrag des irischen Billigfliegers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die UFO zurück, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. Demnach sieht das Gericht die Bemerkungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ryanair nutzte die Warnungen von UFO, die schlechten Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals könnten auch ein Sicherheitsrisiko darstellen, als Grund, die ursprünglich für Mitte Oktober geplanten Tarifverhandlungen abzusagen. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»VW-Konzern muss mit seinem Vermögen haften«
vom 13.11.2018 -
Seehofer tritt als CSU-Chef zurück
vom 13.11.2018 -
Kollateralschäden
vom 13.11.2018 -
Aktiv für Grundrechte
vom 13.11.2018 -
Anspruch und Wirklichkeit in Grün
vom 13.11.2018 -
Angriff der »Superkraken«
vom 13.11.2018 -
Rechtsbruch mit System
vom 13.11.2018