Recht auf eine gute Zeitung
Für unsere aktuelle Kampagne »Dein Abo gegen Lüge, Dummheit und Hass« suchen wir möglichst viele Menschen, die die junge Welt abonnieren, neue Abonnenten gewinnen oder ein Abonnement verschenken. Dazu gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, so suchen zur Zeit etwa 22 Gefangene Spender für ein jW-Knastabo. Auf eine andere Idee ist der Schüler Maik Uhl (Name geändert) aus Hessen gekommen. Er hat ein kostenloses Probeabo der jungen Welt bestellt und sie nicht nur mit Zustimmung und Begeisterung gelesen – er hat sie auch täglich an seiner Schule ausgelegt, »damit jeder nach Lust, Zeit und Informationsgier eine gute, informativ gemachte Zeitung lesen kann. (...) Denn es herrscht meiner Meinung nach ein starkes Verlangen nach einer Zeitung, die wirklich aktuell und ohne Skrupel Themen anpackt. Wir haben in unserer Oberstufe nämlich keine Zeitung, die man sich kostenlos in Freistunden oder Pausen nehmen kann. Nun kommt meine Anfrage, warum ich überhaupt diese E-Mail schreibe. Ich selber habe wenig Geld und kann mir, ehrlich gesagt, kein Abo, auch kein Sozialabo, leisten.« Deswegen schlägt Maik vor, dass er die Zeitung kostenfrei erhält. »Normalerweise bin ich kein Mensch, der groß um etwas bettelt, aber ich finde die Idee an sich gut und appelliere, dass wir es als unsere gemeinsame Aufgabe sehen müssen, linkes Gedankengut in unsere Gesellschaft hineinzutragen, wofür sich diese Zeitung auf jeden Fall einzigartig eignet.« Nicht jeder habe Einfluss darauf, welche Zeitung in der Familie abonniert wird, aber jeder sollte ein Recht auf eine gute Zeitung haben, meint Maik. Wir finden den Vorschlag gut, allerdings können wir Abos nicht länger als drei Wochen zur Probe verschenken. Deshalb suchen wir heute einen Leser, eine Leserin, der bzw. die für Maik die junge Welt bezahlt – damit er sie lesen und in der Schule aktiv für sie werben kann. Wir halten das für ein wunderbares Beispiel, das auch anderswo gerne kopiert werden darf.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Monika und Michael: Sehr gefreut Jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit habe ich eine Stunde Fahrzeit mit dem Frankfurter RMV. Da habe ich dann die Zeit in Ruhe die jW zu lesen. Leider bin ich in den letzten mindestens zwölf Jahren konk...
- Roland Mink, Berlin: Mitspender für Abo gesucht! Und ich suche eine andere Person, mit der zusammen ich das Abonnement an den hessischen Schüler verschenken würde....
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Kämpfen lohnt!
vom 17.11.2018