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Aus: Ausgabe vom 21.11.2018, Seite 2 / Inland

Revision in Prozess gegen Frauenärztin

Gießen. Der Fall der wegen verbotener Werbung für Schwangerschafts­abbrüche verurteilten Ärztin Kristina Hänel geht vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Gießen sei Revision eingelegt worden, teilte am Dienstag ein Sprecher der Justiz mit. Nun müsse sich das OLG mit dem Fall beschäftigen. Die Gießener Berufungsrichter hatten im Oktober ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Demnach muss die Medizinerin wegen des Verstoßes gegen den kritisierten Paragraphen 219 a zu »Werbung« für Abtreibung eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen. Sie hat auf ihrer Internetseite als Leistung auch Schwangerschaftsabbrüche aufgelistet. (dpa/jW)