Aus: Ausgabe vom 08.12.2018, Seite 4 / Inland
Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz
Karlsruhe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung zu sogenannten Staatstrojanern im baden-württembergischen Polizeigesetz eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang.
Die Polizei in Baden-Württemberg dürfe Sicherheitslücken für die Überwachung mit Cyberangriffen ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermögliche es, Kommunikation abzufangen und zu überwachen, bevor sie verschlüsselt und verschickt werde. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Status quo gewählt
vom 08.12.2018 -
»Die Interessen der Einwanderer mit einbeziehen«
vom 08.12.2018 -
Max Mustermann rüstet auf
vom 08.12.2018 -
Besetzung gegen »Cyber Valley«
vom 08.12.2018 -
Warmlaufen für den Wahlkampf
vom 08.12.2018 -
Mafiaparadies BRD
vom 08.12.2018 -
Lufthansa will Geld zurück
vom 08.12.2018 -
»›Im Zweifel für den Angeklagten‹ hat ausgedient«
vom 08.12.2018