EuGH-Urteil: Ausstieg aus »Brexit« möglich
Luxemburg. Großbritannien hat gemäß EU-Recht die Möglichkeit, einseitig aus dem »Brexit«-Abkommen auszusteigen. Dies entschied am Montag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die EU-Kommission und der EU-Ministerrat hatten vor dem EuGH argumentiert, dass sich das Verfahren nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen lasse. Dem erteilte der Gerichtshof eine Absage. Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei »in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten« in Großbritannien möglich. Dies gelte solange, bis das Abkommen in Kraft tritt oder die vorgesehene Austrittsfrist einschließlich möglicher Verlängerungen abgelaufen sei. Großbritannien könne unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU bleiben, sobald dem Rat schriftlich mitgeteilt werde, dass es eine »eindeutige und bedingungslose Entscheidung« zum Verbleib gebe. (dpa/jW)
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