Aus: Ausgabe vom 11.12.2018, Seite 1 / Inland
Karlsruhe prüft Hartz-IV-Sanktionen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher. Wie es am Montag in Karlsruhe mitteilte, will es am 15. Januar über die Möglichkeit von Kürzungen beim Arbeitslosengeld II verhandeln. Das Sozialgericht Gotha hält die Vorschriften für verfassungswidrig und rief deshalb das Verfassungsgericht an. Die Karlsruher Juristen müssen darüber entscheiden, ob die Leistungen bei einer Verletzung von Pflichten etwa zur Annahme von Arbeitsangeboten gekürzt werden dürfen. Das Sozialgericht Gotha ist der Auffassung, dass dadurch in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingegriffen werde. Das Sozialgericht sieht zudem einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit. (AFP/jW)
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