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Aus: Ausgabe vom 17.12.2018, Seite 3 / Schwerpunkt
Klimawandel

Hintergrund: Marathon der ­Verhandlungen

Seit rund 30 Jahren wird über internationalen Klimaschutz verhandelt, und zwar mit eher mäßigem Erfolg. Noch immer sind nicht alle Staaten bereit, den Ernst der Lage anzuerkennen. Als erstes wurde 1992 nach einigem Tauziehen die immer noch gültige UN-Klimaschutzrahmenkonvention verabschiedet. In ihr einigten sich die Mitglieder darauf, »die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird«. Neben der EU sind ihr 196 Staaten beigetreten. Unter anderem wurde 1992 auch vereinbart, dass in einem ersten Schritt die Industriestaaten ihre Emissionen bis zum Jahre 2000 wieder auf das Niveau von 1990 zurückfahren sollten. Sie sollten also vorangehen, um den Entwicklungsländern Raum zu geben. Dies wurde allerdings im wesentlichen nur von Staaten erreicht, die die schwere Krise Osteuropas nach 1990 mehr oder weniger umfassend deindustrialisiert hat. In den USA, Kanada und den meisten anderen westlichen Staaten stiegen die Emissionen munter weiter, und die US-Regierung setzte sich 1996 mit der Ansicht durch, dass die entsprechende Vereinbarung keine Verbindlichkeit habe.

Es folgte 1997 das Kyoto-Protokoll, benannt nach Japans alter Kaiserstadt, in der es verabschiedet wurde. In ihm wurden erstmalig feste Mengen vereinbart, um die in den Industriestaaten anfallenden Emissionen von Klimagasen unter das Niveau von 1990 zu drücken. Die USA haben es nie ratifiziert, und auch einige andere Staaten wie Kanada, Australien und Japan kamen ihren Verpflichtungen nicht nach. Das Kyoto-Protokoll lief 2012 aus. Die Entwicklungsländer hatten lange dafür gestritten, es zu verlängern und auszubauen, scheiterten aber schließlich am offenen oder verdeckten Widerstand vieler reicher Länder – darunter Deutschland und die EU. 2012 wurde noch eine zahnlose Protokoll-Verlängerung bis 2020 ausgehandelt, aber diese ist noch immer nicht in Kraft getreten. Statt der erforderlichen 144 Mitglieder haben sie erst 122 ratifiziert. Auch die EU und ihre Mitglieder ließen sich bis Ende letzten Jahres damit Zeit.

Statt einer Fortschreibung gibt es seit 2015 das Pariser Übereinkommen. In der Vertragssprache der UNO bezeichnet »Agreement«, wie es englisch heißt, die unverbindlichste Form eines internationalen Vertrages. Ratifiziert haben bisher 183 Staaten sowie die EU. Mit der Vereinbarung haben sich ihre derzeit 184 Mitglieder darauf verständigt, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Das soll mittels Selbstverpflichtungen erreicht werden. Die bisher abgegebenen reichen allerdings bestenfalls, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf etwas mehr als drei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. (wop)

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