Aus: Ausgabe vom 19.12.2018, Seite 6 / Ausland
Spanien darf Straftäter nicht abschieben
Strasbourg. Spanien hat mit der Abschiebung zweier wegen Drogenhandels verurteilter Marokkaner gegen deren Menschenrechte verstoßen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Strasbourg. Die spanischen Gerichte hätten nicht geprüft, ob die Abschiebungen und mehrjährigen Einreiseverbote verhältnismäßig gewesen seien. Die beiden Marokkaner hatten Beschwerde eingelegt, da sie schon länger in Spanien lebten und ihr Recht auf Familienleben verletzt sahen.(dpa/jW)
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