»Lex China« tritt in Kraft
Bundesregierung verschärft Regeln für ausländische Unternehmensbeteiligungen
Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung senkte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch ausländische Investoren prüfen kann. Statt bisher ab 25 Prozent wird nun schon ab zehn Prozent geprüft.
Die Regelung bezieht sich nur auf Anteilseigner außerhalb der Europäischen Union. Auch wenn im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium betont wird: »Es ist keine Lex China«. Die Regelung bezieht sich ...
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