Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.12.2018, Seite 1 / Inland

Gutachten: Türkei »Besatzungsmacht«

Berlin. Die Türkei ist nach einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Besatzungsmacht in Syrien. »Bei Lichte betrachtet erfüllt die türkische Militärpräsenz in der nordsyrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, Al-Bab und Dscharabulus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen Besatzung«, heißt es in der neunseitigen, auf den 21. Dezember datierten Expertise, die von der Fraktion Die Linke angefordert wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Die Bundesregierung hat bisher keine völkerrechtliche Einordnung der türkischen Präsenz vorgenommen. Das Gutachten beruft sich auf die Haager Landkriegsordnung von 1907, nach der ein Gebiet als besetzt gilt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt eines feindlichen Heeres befindet – und von ihm auch versorgt und kontrolliert wird. Für eine 2.000 Quadratkilometer große Region in Nordsyrien sei das der Fall. (dpa/jW)