Gegründet 1947 Sa. / So., 18. / 19. Januar 2025, Nr. 15
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 05.01.2019, Seite 5 / Inland

Beihilfe für Azubis verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe ist verfassungsgemäß. Der Gleichheitsgrundsatz ist nicht verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Insbesondere die Kinder gut verdienender Eltern werden danach nicht unzulässig benachteiligt. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Sie ist abhängig vom Einkommen der Eltern. (AFP/jW)

Alle redaktionellen Beiträge zur RLK25 sind nun hier verfügbar