Eine Salve Gegenkultur
Vor genau einem Jahr haben wir die Kulturzeitschrift Melodie & Rhythmus eingestellt – zwar konnten die Abozahlen und der Einzelverkauf positiv entwickelt werden, mit dem Erlös aus Anzeigen und dem damaligen Abobestand ließen sich aber die notwendigen hohen Kosten für die Weiterentwicklung nicht decken. Vielerorts wurde bereits das Ende der Zeitschrift gemeldet, allerdings blieb eine Chance: Wenn ausreichend neue Abos und Anzeigen für M&R geworben werden, könnte es weitergehen, teilten wir mit. Aus den daraufhin gesammelten »Perspektivabos« sind mittlerweile echte Abos geworben und Heft 1/2019 ist im Einzelhandel erhältlich. Das dort veröffentlichte Manifest für Gegenkultur löst viele Diskussionen aus. Und weil das alles nur durch den gemeinsamen Einsatz vieler Menschen erreicht werden konnte, darf das auch gerne mal gefeiert werden! Deshalb lädt M&R am Freitag, den 25. Januar 2019, ab 19 Uhr in das Maschinenhaus in der Berliner Kulturbrauerei zu einem Glas Sekt ein. Vorgestellt wird an diesem Abend der Rapper Tupamaro, der Wiener Fotograf Robert Newald zeigt Bilder, die er in unterschiedlichen rechten Milieus aufgenommen hat, und spricht mit M&R-Chefredakteurin Susann Witt-Stahl über seine Arbeit, die Liedermacherin Maike Rosa Vogel wird einige ihrer sensiblen Lieder präsentieren. Darüber hinaus soll es genug Zeit geben, gemeinsam mit dem Produktionsteam über die aktuelle M&R und weitere Projekte der Kulturzeitschrift, wie die für den Sommer vorgesehene Künstlerkonferenz, zu sprechen. Karten gibt es an allen bekannten Vorverkaufsstellen für neun (ermäßigt sechs) Euro plus Vorverkaufsgebühr. Ohne diese Gebühr erhält man die Tickets am M&R-Stand auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz am kommenden Samstag, in der jW-Ladengalerie oder an der Abendkasse – vorausgesetzt, es gibt da noch welche: Für den freien Verkauf stehen lediglich 100 Karten zur Verfügung.
Produktionsteam M&R
Karten: melodieundrhythmus.com
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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Kleine Zeichen, große Wirkung
vom 05.01.2019