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Aus: Ausgabe vom 01.02.2019, Seite 1 / Inland

Opferrenten dürfen nicht gekürzt werden

Berlin. Die Bundesregierung hat Opfern des deutschen Faschismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim bisher die Opferrente gekürzt. Das Finanzministerium hat diese Regelung nun aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar in eine solche Einrichtung gegangen sind, »erhalten weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des Umzugs erhalten haben«, heißt es in der Durchführungsanordnung. Das Ministerium hatte bisher argumentiert, dass bei einem Heimumzug der finanzielle Bedarf der Naziopfer sinke, weil andere Einrichtungen hinzutreten würden, die Kosten übernähmen.

Nun sind mindestens 415 Euro im Monat zu zahlen. Für Berechtigte, die vor 2019 in ein Heim umgezogen sind, gilt die Neuregelung mit Wirkung ab Jahresbeginn. Laut Bundesregierung gibt es aktuell noch 26 Fälle, auf die die Neuregelung zutrifft. (dpa/jW)

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