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Aus: Ausgabe vom 02.02.2019, Seite 2 / Ausland

Gericht: Hartgummimunition gegen »Gelbwesten« erlaubt

Paris. Bei den »Gelbwesten«-Protesten am Sonnabend darf die französische Polizei Gummigeschosse einsetzen, wie der Pariser Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht am Freitag urteilte. Die Gewalt bei den Demonstrationen mache den Einsatz der Hartgummimunition notwendig, obwohl sie schwere Verletzungen verursacht. Das Gremium wies damit eine Beschwerde der Menschenrechtsliga LDH und der Gewerkschaft CGT ab. Sie hatten die Waffen als »gefährlich« bezeichnet und ein Verbot im Eilverfahren gefordert. An diesem Sonnabend wollen die »Gelbwesten« an die insgesamt mehr als 1.900 Menschen erinnern, die im Laufe der Proteste verletzt wurden. (AFP/jW)

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