Aus: Ausgabe vom 08.02.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Kindergeldanspruch gilt grenzüberschreitend
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutlich gemacht, dass in einem EU-Staat bestehende Kindergeldansprüche auch für die in einem anderen Mitgliedsstaat lebenden Kinder gelten. Eine Beschäftigung sei keine Voraussetzung für die Familienleistungen, stellte der EuGH am Donnerstag im Fall eines in Irland lebenden Rumänen klar. (AFP/jW)
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Diplomatisches Waterboarding
vom 08.02.2019 -
Stahlkocher im Warnstreik
vom 08.02.2019 -
Zwischen Kritik und Anpassung
vom 08.02.2019 -
Italien: »Too big to fail«
vom 08.02.2019