Aus: Ausgabe vom 09.02.2019, Seite 4 / Inland
Abschiebetermine sollen geheim bleiben
München/Berlin. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) sieht harte Strafen für die Veröffentlichung geplanter Abschiebetermine vor. Es handelt sich um einen Referentenentwurf zum »Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)«. Der Bayerische Flüchtlingsrat warnte am Mittwoch, dass nach den Plänen des BMI Unterstützern und Mitarbeitern professioneller Beratungsstellen für Geflüchtete Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen, wenn sie Termine für Sammelabschiebungen verbreiten oder Betroffene individuell darüber in Kenntnis setzen. (jW)
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