Aus: Ausgabe vom 16.02.2019, Seite 10 / Feuilleton
Freies Land
Antisemitische Parolen, Folter- und Mordphantasien gegen Juden, Politiker und Prominente – obwohl die Songs der Schweizer Faschoband Mordkommando gespickt sind mit solchen und anderen Scheußlichkeiten, ist das Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und Drohung, das die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zweier 2016 auf Youtube hochgeladener Songs eingeleitet hatte, eingestellt worden. Gescheitert ist die Zürcher Justiz laut Berichten der NZZ vom Donnerstag an der Weigerung des US-amerikanischen Justizdepartements, Informationen über die fürs Hochladen der Videos verantwortlichen Personen herauszugeben. Die Behörde beruft sich auf das Recht auf Redefreiheit. (jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Rauschtausch
vom 16.02.2019 -
Die totgeschwiegenen Geschichten
vom 16.02.2019 -
Merkste selber, ne!?
vom 16.02.2019 -
Oder doch nicht?
vom 16.02.2019 -
Nachschlag: Alltag Repression
vom 16.02.2019 -
Vorschlag
vom 16.02.2019 -
»Ich wusste, dass sie kommen würden«
vom 16.02.2019