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Aus: Ausgabe vom 16.02.2019, Seite 10 / Feuilleton

Freies Land

Antisemitische Parolen, Folter- und Mordphantasien gegen Juden, Politiker und Prominente – obwohl die Songs der Schweizer Faschoband Mordkommando gespickt sind mit solchen und anderen Scheußlichkeiten, ist das Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und Drohung, das die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zweier 2016 auf Youtube hochgeladener Songs eingeleitet hatte, eingestellt worden. Gescheitert ist die Zürcher Justiz laut Berichten der NZZ vom Donnerstag an der Weigerung des US-amerikanischen Justizdepartements, Informationen über die fürs Hochladen der Videos verantwortlichen Personen herauszugeben. Die Behörde beruft sich auf das Recht auf Redefreiheit. (jW)

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