Dieselskandal: BGH erkennt »Mängel« an
Karlsruhe. Im VW-Dieselskandal hat erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung bezogen und dabei die Position der VW-Kunden gestärkt. Das oberste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe stellte am Freitag klar, dass es illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren derzeit als »Sachmangel« einstuft. Bislang gibt es in dem Skandal kein höchstrichterliches Grundsatzurteil, an dem sich die übrigen Gerichte orientieren können. Verbraucherzentralen haben die Feststellungen des BGH zu illegaler Dieselabgastechnik begrüßt. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Harte Generaldebatte
vom 23.02.2019 -
Geheimdienstskandal um Berliner Anschlag
vom 23.02.2019 -
»Erneuerung hat sich eh längst erledigt«
vom 23.02.2019 -
EU-Debatte in Bonn
vom 23.02.2019 -
»Ronny hat’s richtig gemacht!«
vom 23.02.2019 -
Alternative für Haus & Grund
vom 23.02.2019 -
Löhne drücken in der Klinik
vom 23.02.2019 -
Behandlung per Dekret
vom 23.02.2019 -
»Bauwahn hilft nur denen, die daran verdienen«
vom 23.02.2019