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Aus: Ausgabe vom 02.03.2019, Seite 1 / Inland

Autoraser: BGH bestätigt erstmals Mordurteil

Karlsruhe. Wer als rücksichtloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung erstmals ein Mordurteil wegen eines tödlichen Zusammenstoßes gegen einen Raser bestätigt. Es ist jetzt rechtskräftig. Der Verurteilte hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Strafgericht mit. Das Landgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom Februar 2018 einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen aufgehoben. (dpa/jW)

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