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Aus: Ausgabe vom 02.03.2019, Seite 16 / Aktion
jW verteilen!

Jetzt aber!

100.000 Exemplare der Tageszeitung junge Welt sollen am 1. Mai verteilt werden. Es fehlen noch Helferinnen und Helfer
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junge-Welt-Verteilaktion bei der 1.-Mai-Demonstration des DGB in Berlin

Ach, wie schön sind Thüringen und Sachsen-Anhalt – wenn man nicht an ihre Ministerpräsidenten, dafür an die vielen Leserinnen und Leser denkt, die sich aus zahlreichen Städten beider Bundesländer gemeldet haben. Sie unterstützen am 1. Mai die junge Welt, indem sie sie auf DGB-Kundgebungen und anderen Veranstaltungen verteilen. 100.000 Gratisexemplare der 1.-Mai-Ausgabe mit zusätzlichem Kiosk-Coupon sollen so neue Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum finden.

Der Verlag 8. Mai, in dem jW erscheint, hat nicht etwa die Spendierhosen an. Uns liegen die 90.000 Euro Mehrkosten, die die Deutsche Post AG von uns pro Jahr an Gebühren mehr verlangt, schwer im Magen. Durch dieses Gaunerstück des Monopolisten ist unsere Zeitung in ihrer Existenz bedroht. Da wir weiterhin von Parteien und Werbekunden unabhängig bleiben wollen, geht das nur durch Vergrößerung der Lesergemeinschaft. Wer politische Aufklärung sucht, weil er die hiesigen Zustände nicht ertragen und deshalb ändern will, der braucht diese Zeitung. Und weil er schlimmstenfalls nicht einmal weiß, dass es die junge Welt gibt, verteilen hunderte Leserinnen und Leser jene 100.000 Exemplare.

Bisher haben wir aber erst gut 50.000 notiert. Wir rufen daher auf: Wo bleibt Augsburg? Wo Regensburg? Das Ruhrgebiet kann noch eine Schippe drauflegen. Rheinland-Pfalz aufgehorcht! Was ist mit Flensburg, Kiel und Lübeck? Wien fehlt ebenso.

Schreiben Sie uns, wie viele Zeitungsexemplare Sie von der Ausgabe zum 1. Mai verteilen wollen, und an welche Adresse Ihre Bestellung geliefert werden soll (aktionsbuero@jungewelt.de), rufen Sie uns an (030/53 63 55-10), oder gehen Sie auf unseren Aktionsblog (www.jungewelt.de/aktion).

Aktionsbüro

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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