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Aus: Ausgabe vom 12.03.2019, Seite 4 / Inland

»Kölner Silvesternacht«: Nur drei Schuldsprüche

Hamburg. Das Ergebnis der strafrechtlichen Aufarbeitung der »Kölner Silvesternacht« 2015 ist mager ausgefallen. Zwar zeigten mehr als 600 Frauen Sexualdelikte an, doch nur drei Täter konnte die Justiz überführen, zwei von ihnen erhielten Bewährungsstrafen, wie der Spiegel am Montag unter Berufung auf eine Aufstellung des Kölner Amtsgerichts berichtete. »Die tumultartige Situation« habe »zu einer schwierigen Beweislage geführt«, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Schorn dem Magazin. Vereinzelt waren auch falsche Beschuldigungen bekanntgeworden. (jW)

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