Freispruch für Freiheitskampf
Belgisches Gericht: Arbeiterpartei Kurdistans PKK nicht terroristisch. Türkisches Außenministerium verurteilt Entscheidung
Nick BraunsMit einem Freispruch in allen Anklagepunkten endete am Freitag vor dem Revisionsgericht in Brüssel ein seit neun Jahren laufender Prozess gegen 37 kurdische Exilpolitiker. Das Gericht stellte fest, dass das belgische Antiterrorgesetz in dem Verfahren nicht zur Anwendung kommen könne, da es sich bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) um keine terroristische Organisation handele.
Die Ermittlungen gegen Institutionen und Persönlichkeiten der kurdischen Diaspora in Bel...
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