Ministerium rechtfertigt sich im Fall Ben Ammar
Berlin. Das Bundesinnenministerium hat am Dienstag einen Bericht veröffentlicht, in dem es auf 13 Seiten die Abschiebung des Terrorverdächtigen Bilal Ben Ammar rechtfertigt. Der tunesische Staatsbürger war am 1. Februar 2017 außer Landes gebracht worden, obwohl gegen ihn im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19.12.2016 ermittelt wurde und noch nicht alle Beweismittel ausgewertet waren. Das Ministerium beruft sich nun darauf, dass die Vernehmungen Ben Ammars »keine Ansatzpunkte« dafür ergeben hätten, »dass er zur weiteren Aufklärung des Anschlags hätte beitragen können«. Mit anderen Worten: Er hatte weder sich selbst noch andere belastet, wozu Beschuldigte auch nicht verpflichtet sind, was aber nicht zwingend zur Freilassung führt. Von einer Tätigkeit Ben Ammars für den marokkanischen Geheimdienst will das Ministerium nichts gewusst haben. (jW)
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