Diakonie besteht auf Sonderrecht
Wohlfahrtsverband will vor Bundesverfassungsgericht gegen Arbeitsgerichtsurteil klagen
In einer juristischen Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht hat die Diakonie Verfassungsklage erhoben. Der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche sehe sich »in unzulässiger Weise« in seinem Selbstbestimmungsrecht beschränkt und ziehe daher vor das Bundesverfassungsgericht, wie Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag in Berlin erklärte.
Die Klage richtet sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das einer konfessionslosen Stellenbewer...
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