BRD darf abschieben
EuGH-Urteil erleichtert »Rückführung« von Flüchtlingen in EU-Staaten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat der Bundesrepublik die Abschiebung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Mängel im Sozialsystem stünden dem noch nicht entgegen, urteilten am Dienstag die Richter. Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und »extreme materielle Not« drohe.
Nach EU-Recht ist für einen Flüchtling grundsätzlich das Land zuständig, über das er erstmals in die EU gelangte. Menschenre...
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