Aus: Ausgabe vom 21.03.2019, Seite 4 / Inland
Urteil: Mollath steht Schadenersatz zu
München. Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichts München I Schadenersatz zu. Seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beruhe auf einer »Vielzahl von Verfahrensfehlern«, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Offen blieb zunächst, wie hoch der Schadenersatz aussehen könnte. Das sollen Mollath und das bayerische Justizministerium in einem schriftlichen Verfahren klären, hieß es. Mollath fordert vom Freistaat Bayern 1,8 Millionen Euro (siehe jW vom 20.3.). (dpa/jW)
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