Aus: Ausgabe vom 21.03.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Musterklage wird abgelehnt
Stuttgart. Die erste Musterfeststellungsklage von Verbrauchern gegen ein Unternehmen in Deutschland ist vor Gericht gescheitert. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, stellvertretend für Verbraucher zu klagen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch und wies die Klage ab. Der Verein hatte gegen die Mercedes-Benz-Bank geklagt. Er hält die Widerrufsklauseln in deren Autokreditverträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Vor allem Dieselfahrer sahen in der Klage eine Möglichkeit, den Kauf von Autos mit manipulierten Abgaswerten zu widerrufen. (dpa/jW)
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