BGH sieht Aufklärungspflicht
Nach Klage: Bundesgerichtshof mahnt Herausgabe von Geheimdienstakten zu Berliner Terroranschlag an
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, »auch diejenigen Akten der Geheimdienste beizuziehen, die diese bereits dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Verfügung gestellt hatten«. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Der BGH gab damit den Oppositionsfraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FD...
Artikel-Länge: 3220 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.