Freiheitsentzug rechtswidrig
München: Urteil zur Sicherheitskonferenz 2002. Verdacht unzureichend
Nick BraunsDie Gewahrsamnahme eines Studenten während der Münchner Sicherheitskonferenz 2002 war rechtswidrig. Mit diesem Urteil hat das Münchner Landgericht am Donnerstag erstmals einem der rund 800 aufgrund eines völligen Demonstrationsverbots im gesamten Münchner Stadtgebiet Inhaftierten recht gegeben. Der in Unterbindungsgewahrsam genommene Münchner war weit entfernt vom Tagungsort der Konferenz von der Polizei kontrolliert und bis zum folgenden Tag inhaftiert worden. Die ...
Artikel-Länge: 1951 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.