Aus: Ausgabe vom 13.04.2019, Seite 5 / Inland
Bundesrat: Auftraggeber sollen haften
Berlin. Rechtsverstöße in der Paketzustellbranche sollen nach dem Willen der Bundesländer per Gesetz eingedämmt werden. In einer Entschließung riefen die Länder die Bundesregierung auf, für Zusteller die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Dann wäre der eigentliche Auftraggeber dafür verantwortlich, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten. (dpa/jW)
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