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Aus: Ausgabe vom 15.04.2019, Seite 4 / Inland

Staatsangehörigkeit: Änderung geplant

Berlin. Wer über seine Herkunft falsche Angaben gemacht hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können. Einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium spätestens im Frühherbst vorlegen. Das sagte Staatssekretär Helmut Teichmann gegenüber dpa am Sonntag. Für sogenannte Identitätstäuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist. Das Ministerium hatte 2018 bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 solcher Vermutungen gemeldet. (dpa/jW)

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