Jeder zweite Widerspruch erfolgreich
Verweigerung von Hartz-IV-Leistungen oft unberechtigt. Regierung sieht Verantwortung bei Antragstellern
Leistungsverweigerungen für Langzeitarbeitslose, denen fehlende Mitwirkung zur Last gelegt wird, sind oftmals unberechtigt. Entsprechende Klagen und Widersprüche gegen die Verweigerung von Hartz IV waren im vergangenen Jahr fast in jedem zweiten Fall erfolgreich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Danach wurde rund 8.100 von 17.700 Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben. Zudem waren etwa 500 von 1.200 Klag...
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