Tschechien besteuert Entschädigung für Kirchen

Prag. Tschechien kürzt die Entschädigungszahlungen an Kirchen und Glaubensgemeinschaften für »im Kommunismus erlittenes Unrecht«. Sie müssen zudem ab 2020 versteuert werden. Das beschloss das Abgeordnetenhaus in Prag am Dienstag und überstimmte damit ein Veto des Senats. Für die Neuregelung, die noch vom Präsidenten unterzeichnet werden muss, votierten 114 Abgeordnete, dagegen 57. Vertreter der Opposition kündigten eine Verfassungsklage an.
Die Kommunistische Partei (KSCM) hatten die Besteuerung der Gelder zur Bedingung für ihre Tolerierung der Minderheitsregierung aus der populistisch agierenden ANO des Chemie- und Medienunternehmers Andrej Babis und der sozialdemokratischen CSSD gemacht. Die Entschädigungszahlungen waren im Jahr 2013 mit den Stimmen der damaligen liberal-konservativen Koalition verabschiedet worden. Der jetzige Beschluss bedeutet eine Kürzung der jährlichen Zuwendungen von umgerechnet rund 78 Millionen Euro um knapp 15 Millionen Euro.
Die kommunistische Regierung der CSSR hatte seit 1948 verschiedene Glaubensgemeinschaften nach und nach enteignet. Rund 80 Prozent der Entschädigungszahlungen entfallen auf die katholische Kirche. Tschechien ist heute stark atheistisch geprägt. Bei der vergangenen Volkszählung im Jahr 2011 bekannten sich nur 20,8 Prozent der Befragten zu einer Glaubensgemeinschaft. (dpa/jW)
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